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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 9

Wie sollen die Informationen genutzt werden können?

Aspekt 9.1

Kostenlos und anonym

Der Zugang zur Transparenz-Plattform ist kostenlos und in anonymer Form zu ermöglichen. Er soll auch in den Dienstgebäuden der Landesverwaltung gewährleistet werden.

Aspekt 9.2

Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung

  • Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen ist frei, soweit nicht Rechte Dritter dem entgegenstehen.

  • Die Behörden sollen sich Nutzungsrechte bei der Beschaffung von Informationen einräumen lassen, soweit dies für eine freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung erforderlich ist.

  • Eine Haftung der Behörden im Zusammenhang mit der Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen ist ausg...