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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 11

Wie soll die Erreichung des Gesetzeszwecks (mehr Transparenz) sichergestellt werden?

Aspekt 11.1

Aufgabe der Landesregierung

Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die Verwaltung ihre Transparenzpflicht in einer dem Zweck dieses Gesetzes Rechnung tragenden Weise erfüllt.

Aspekt 11.2

Landesbeauftragte/e für Informationsfreiheit

  • Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ist es, für die Einhaltung dieses Gesetzes Sorge zu tragen.

  • Jede natürliche sowie jede juristische Person des Privatrechts und jede nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern kann den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn sie ihr Recht nach diesem Gesetz als verletzt ansieht.

  • Die Aufgabe des Landesbeauftrag...

Aspekt 11.3

Evaluation

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Landtag. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist vor der Zuleitung des Berichts an den Landtag zu unterrichten; er gibt dazu eine Stellungnahme ab.