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verbleibende Zeit
Aspekt 11.1
Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die Verwaltung ihre Transparenzpflicht in einer dem Zweck dieses Gesetzes Rechnung tragenden Weise erfüllt.
Aspekt 11.2
Ich schlage vor, fortan vom Landesbeauftragten ...
vor 616 Tagen
In der Vergangenheit wurde immer wieder bericht...
vor 627 Tagen
Aspekt 11.3
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Landtag. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist vor der Zuleitung des Berichts an den Landtag zu unterrichten; er gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Natürlich. Verwaltung macht alles was von ihr v...
vor 622 Tagen
Ziemlich wage Formulierung - wird es Förder- bz...
vor 627 Tagen