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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 2

Wer soll Informationen veröffentlichen?

Aspekt 2.1

Transparenzpflichtige Stellen

  • Die Veröffentlichungspflicht gilt für alle Ministerien und weiteren - nachgeordneten - Behörden des Landes, z.B. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die Landesämter und Landesbetriebe etc. Die Veröffentlichungspflicht gilt weiterhin für Körperschaften (z. B. Hochschulen), Anstalten (z. B. Rundfunkanstalten) und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter der Aufsicht des Landes stehe...