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verbleibende Zeit
Aspekt 3.1
Veröffentlichungspflichtig sind alle Informationen, die bei den Behörden vorliegen. Außerdem sind Informationen, die an anderer Stelle für die Behörden bereitgehalten werden und auf die die Behörden zugreifen dürfen, einbezogen.
Die Informationen sollen möglichst aktuell, exakt und vergleichbar sein. Sie sind in vollem Wortlaut zu veröffentlichen.
Neben der Veröffentlichung der Informationen auf der Transparenz-Plattform im...
Aspekt 3.2
Neue Informationen werden auf der innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes funktionsfähig zu erstellenden Transparenz-Plattform elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Informationen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in veröffentlichungsfähiger elektronischer Form vorlagen, sollen soweit möglich ebenfalls auf der Transparenz-Plattform bereitgestellt werden.
Die Informationen werden für eine Dauer von 10 Jahren elektronisch zu...
"Die Informationen, die bereits von Inkrafttret...
vor 624 Tagen
Der letzte Satz sollte abgeändert werden in: ...
vor 626 Tagen
Aspekt 3.3
Amtliche Informationen sind alle schriftlichen, auch elektronischen Daten und Unterlagen, die endgültigen Charakter haben. Entwürfe und Notizen zur Vorbereitung dieser Informationen gehören nicht dazu.
Das ist der Punkt. Doch, ja, gerade auch die Zw...
vor 618 Tagen
Ab wann hat z.B. ein Sitzungsprotokoll einer S...
vor 626 Tagen
Durch den sehr allgemein gefassten Umfang ist n...
vor 581 Tagen
Man sollte auch unbedingt die Veröffentlichungs...
vor 618 Tagen