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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 3

Welche Art von Informationen ist gemeint?

Aspekt 3.1

Umfang der Transparenzpflicht

Veröffentlichungspflichtig sind alle Informationen, die bei den Behörden vorliegen. Außerdem sind Informationen, die an anderer Stelle für die Behörden bereitgehalten werden und auf die die Behörden zugreifen dürfen, einbezogen.

Die Informationen sollen möglichst aktuell, exakt und vergleichbar sein. Sie sind in vollem Wortlaut zu veröffentlichen.

Neben der Veröffentlichung der Informationen auf der Transparenz-Plattform im...

Aspekt 3.2

Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichungspflicht

Neue Informationen werden auf der innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes funktionsfähig zu erstellenden Transparenz-Plattform elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Informationen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in veröffentlichungsfähiger elektronischer Form vorlagen, sollen soweit möglich ebenfalls auf der Transparenz-Plattform bereitgestellt werden.

Die Informationen werden für eine Dauer von 10 Jahren elektronisch zu...

Aspekt 3.3

Art der Informationen

Amtliche Informationen sind alle schriftlichen, auch elektronischen Daten und Unterlagen, die endgültigen Charakter haben. Entwürfe und Notizen zur Vorbereitung dieser Informationen gehören nicht dazu.