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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 4

Welche Informationen sollen auf der Transparenz-Plattform veröffentlicht werden?

Aspekt 4.1

Transparenzpflichtige Informationen

Transparenzpflichtige Informationen sind:

  • Ministerratsbeschlüsse.

  • Berichte und Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag.

  • Protokolle und Beschlussfassungen aus öffentlichen Sitzungen.

  • Verträge von allgemeinem öffentlichen Interesse (Gegenstandswert von mehr als 20. 000 € netto).

  • Haushalts-, Stellen-, und Aktenpläne sowie Organisations- und Geschäft...

Aspekt 4.2

Transparenzpflichtige Umweltinformationen

  • Der Wortlaut von völkerrechtlichen Verträgen, das von den Organen der Europäischen Union erlassene Unionsrecht sowie Rechtsvorschriften von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt,

  • Politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,

  • Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen

Aspekt 4.3

Ihre Empfehlungen

Sollten in Zukunft weitere Informationen auf der Transparenz-Plattform veröffentlicht werden?