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Aspekt 2.1

Transparenzpflichtige Stellen

  • Die Veröffentlichungspflicht gilt für alle Ministerien und weiteren - nachgeordneten - Behörden des Landes, z.B. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die Landesämter und Landesbetriebe etc. Die Veröffentlichungspflicht gilt weiterhin für Körperschaften (z. B. Hochschulen), Anstalten (z. B. Rundfunkanstalten) und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter der Aufsicht des Landes stehen und Verwaltungstätigkeit ausüben.

  • Sparkassen und Kammern (in Bezug auf Umweltinformationen).

  • Für den Landtag, die Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt die Veröffentlichungspflicht nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

  • Für den Landesrechnungshof und den Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besteht eine Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Prüfungsergebnissen nur, soweit diese abschließend festgestellt wurden (siehe hierzu auch Frage 5).

  • Bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (wie z.B. die Kammern, die Zweckverbände) ist die Veröffentlichungspflicht im Übrigen auf Organisationspläne und Umweltinformationen beschränkt (siehe hierzu auch Frage 5). Sie können jedoch bei ihnen vorhandene Informationen freiwillig auf der Transparenz-Plattform bereitstellen.

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16 Kommentare

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    13.04.2015 22:28 Kubenka

    Für mich ist es sehr wichtig, dass auch die Universitäten Transparenzpflichtige Stellen werden. Immer wieder werde ich Zeuge vom Leid der Studierenden, die sich mit halbgaren Informationen von Seiten der Universitätsverwaltungen und der Professoren herumschlagen müssen. Es gibt bei vielen Universitäten keine roten Faden, an dem sich die Studierenden orientieren können. Das fängt mit dem gewaltigen Zeitaufwand zur Anmeldung von Prüfungen über Internetplattformen der Universitäten an und hört mit der Auslegung von Prüfungsrichtlinien und Prüfungsaufgaben auf.
    Ich habe sogar den Verdacht, dass an Universitäten bewusst eine starke Auslese der Studenten erfolgt. Professoren wollen nicht mehr Lehren, sie wollen in erster Linie ihre Zeit mit Forschungstätigkeiten verbringen, die von externen Firmen gut bezahlt werden. Mit der wirklichen Transparenz an den Universitäten würden Studenten endlich wieder ihre Rechte zum wahren Studieren erhalten und dass Handwerkszeug erlernen, welches sie für ihre Zukunft brauchen. Angst und Duckmäusertum würden verschwinden und so mancher Professor hinterfragt werden. Zum Wohle einer gut ausgebildeten und charakterstarken nächsten Generation brauchen wir deshalb die Transparenz in den Universitäten. Dringender denn je!!!

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    12.03.2015 23:00 Gelöschtes Profil

    Ministerpräsidentin Dreyer setzt das urgrüne Vorhaben in die Tat um und will ein Transparenzgesetz und eine dazugehörige Plattform.

    Ob dies in Zeiten steigender Politikverdrossenheit der richtige Ansatzpunkt ist oder eher eine milliardenschwere Datenkrake geschaffen wird, die in ein paar Jahren mangels Desinteresse einer ganzen Generation als riesiger Datenfriedhof endet, sei mal dahingestellt...

    Nicht in Ordnung hingegen ist das Verhalten der Landesregierung gegenüber den Kommunen. So lautet die Grundaussage der Ministerpräsidentin: Ich will, dass möglichst alle Kommunen am Transparenzgesetzt bzw. an der dazugehörigen Plattform teilnehmen.

    Wäre dies der ausdrückliche und ehrliche Wunsch der Landesregierung, so hätten bereits im Vorfeld Gespräche mit den Kommunen stattgefunden: welche Informationen der Kommunen sollten Sinnvollerweise auf der Transparenzplatform hochgeladen werden, welche Anfragen häufen sich (auch außerhalb der förmlichen Antragsverfahrens des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, denn hier spielt die Musik), welche Daten existieren bereits? Vermutlich stellen sich die allerwenigsten Kommunen gegen eine aktive Veröffentlichung von unproblematischen und sinnvollen Informationen, sofern nicht alles auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird und das Land sich entsprechend beteiligt. Eine entsprechende und sinnvolle Verpflichtung der Kommunen unter Beachtung der Konnexität im § 7 wäre hier eine richtige und angemessene Vorgehensweise!

    Stattdessen sollen die Kommunen nun selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang amtliche Informationen auf der Platform veröffentlicht werden. Betrachtet man die Fallzahlen aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes, stellt man fest, dass ca. 80 % der Anfragen dem kommunalen Bereich zugeordnet werden können. Bei genauer Betrachtung entpuppt sich somit die Eröffnungsklausel im Gesetzentwurf als elegantes Übergehen des Konnexitätsprinzips:

    Der Bitte des Landes, Daten freiwillig hochzuladen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln usw. sorgen dafür, dass zunächst eine kleine Anzahl von Kommunen entsprechend freiwillig aktiv werden. Nach und nach werden andere Kommunalverwaltungen aus verschiedenen Gründen (politische Führung, Standortfaktoren, Konkurrenz...) unter Zwang gesetzt, am aktiven Veröffentlichungsprozess teilzunehmen. Über kurz oder lang wird das eigentliche Informationsbedürfnis, welches lt. Fallzahlen wohl im kommunalen Bereich liegt, befriedigt, ohne weiteres Zutun des Landes.

    Die bereits völlig ausgebeuteten Kommunen meistern auch diese neue Aufgabe, welche ja offiziell gar keine ist, mit dem Personal entsprechend der "aktuellen" Personalbedarfsberechnung der 90er Jahre unter Berücksichtigung einer Vielzahl an neuer Aufgaben und Sonder-Beauftragten und nebenbei beim Vollzug einer Fusion und damit einhergehenden weiteren Personaleinsparungen mit links! ...
    Führen überlastete und immer weiter verschuldete Kommunen zum angestrebten Erfolg? Strichpunkt Politikverdrossenheit oder Vorurteilen gegenüber der öffentlichen Verwaltung?

    Das Land will glänzen und eine Vorreiterrolle spielen? Dann bitte auch unter Einbeziehung der Betroffenen. Nicht nur die Durchführung von ein paar Workshops und sonstiger Veranstaltungen, sondern Verhandlungen mit den Gemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden und die Beachtung der Konnexität führen dazu, dass das Vorhaben auf allen Ebenen professionell zum Wohle der Bürger umgesetzt werden kann! Es scheint eher so, als könne das Land die Umsetzung des Transparenzgesetzes, auch ohne finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen der Kommunen, selber kaum stemmen. Wenn dem so ist, sollte sich auch mal die Landesregierung fragen, wie eine "kleine" Kommune das schon lange machen muss, können wir uns das überhaupt noch leisten, auch wenn wir alles das bezahlen müssen, was wir bestellen?

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    01.03.2015 22:26 StopSecret

    Als ich auf "Nächste Frage" geklickt habe, wurde mir der o.a. Text präsentiert. Wo ist da die Frage? Oder habe ich diese web site noch nicht verstanden? Im Text oben steht eine Ansammlung von Feststellungen und Festsetzungen. Darf ich da an der Satzstellung mitfeilen? Eigentlich kann ich nur meine Vorstellungen dagegen halten, die dann aber in diesem Kontext nur eher als visionär erscheinen müssen. Ich versuchs mal.

    Um es vorweg zu nehmen: ich finde das Transparenzgesetz sehr gut. Es kann aber nur ein Anfang sein.

    Bereits die Überschrift impliziert, dass es Stellen gibt, die von sich aus entscheiden, was veröffentlicht wird und was nicht. Es wird also wieder subjektiv gefiltert. Jeder der schon mal versucht hat von einer Verwaltung etwas zu bekommen, wenn diese sich quer stellt, weiß welche Formulierungstricks dann gefunden werden, um Gesetze passend zu interpretieren. Ich wünsche mir eine öffentliche Arbeit der Verwaltung.

    Bei Gerichten, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden kann ich eine Einschränkung gut nachvollziehen. Vollkommen unverständlich ist mir aber, warum gerade der Landtag von der Veröffentlichungspflicht wie dargestellt, ausgenommen werden soll. Gerade er soll offen, transparent und unmittelbar(!) nachvollziehbar den Bürgern verantwortlich sein. Dazu zählt z.B. auch Öffentlichkeit der Ausschussarbeit und Reduzierung der nichtöffentlichen Sitzungsteile auf ein ausführlich begründetes absolutes Mindestmass.

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    25.02.2015 09:12 am

    Die Bevölkerung hat bis heute die neue Verwaltungsgliederung - Ministerien - SGD Nord/Süd, ADD - nicht verinnerlicht. Bei Anfragen (länderübergreifend/international) wird ebenfalls noch nach Bezirksregierungen angefragt/sortiert. Die Politik lügt sich in die Tasche, wenn durch immer mehr Unterschiede in den Ländern bei der Verwaltungsgliederung etwas besser/unbürokratischer werden soll. In der Praxis sind die Menschen verunsichert wer für was zuständig ist.
    Auch das Beispiel der zentralen Nr. 115 verdeutlicht, dass viele Ideen auf der Strecke bleiben, wenn der Unterbau es nicht leisten kann. Mehr Transparenz setzt voraus, dass die Behörden ein klares Profil haben, dass einen Wiedererkennungswert hat (thematisch klar gegliedert) und damit als Auskunftsstellen eindeutig identifizierbar sind.

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    24.02.2015 16:49 Kai Boeddinghaus / bffk

    Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzesentwurfs soll die Transparenzpflicht nicht für die "Selbstverwaltungsorganisationen insbesondere der Wirtschaft und der Freien Berufe" gelten, also nicht für die Kammern.

    Kammern sind aber mittelbare öffentliche Verwaltung. Der Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen, Olaf Lies (SPD) formuliert es noch plakativer: „Kammern sind Behörden“. Der Unterschied zu staatlichen Stellen liegt ausschließlich im Privileg der Selbstverwaltung. Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung dieses Privileg nun zusätzlich mit einem weiteren Privileg (keine Transparenzverpflichtung) zu ergänzen.

    Kammern wirtschaften ausschließlich mit öffentlichen Geldern – mit Pflichtbeiträgen von Mitgliedern und oft genug zusätzlich mit weiteren öffentlichen Zuschüssen.

    Bis auf Brandenburg hatten alle IGFs/Transparenzgesetze der Länder die Körperschaften in Selbstverwaltung selbstverständlich inkludiert. Nur in Brandenburg waren - wie zzt. im Entwurf in Rheinland-Pfalz geplant - die Körperschaften in Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Landes nicht erfasst. Mit der Reform des IFG im Jahr 2013 hat Brandenburg jetzt aber auch diese Körperschaften in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen.

    Es ist weder inhaltlich noch formal nachvollziehbar, warum nur in Rheinland-Pfalz die Kammern dieses Privileg zur Verweigerung von Transparenz genießen sollen.

    Dass die Kammern wie auch jede andere Form der Verwaltung zur Transparenz verpflichtet werden müssen, sei nur am Beispiel der Wahlergebnisse in den Kammern verdeutlicht. Selbst im Jahr 2015 verweigern fast alle deutschen IHKn immer noch die vollständige Veröffentlichung ihrer Wahlergebnisse. Mit Hilfe von erfolgreichen Transparenz-Anfragen in den Ländern beginnt diese Haltung nun zu bröckeln. Aber auch die die zahlreichen Skandale in den Kammern in der Vergangenheit bzw. die nachweisbare Verweigerungshaltung zur Transparenz in den Bundesländern, in denen keine Veröffentlichungspflicht besteht, zeigen, dass die Kammern aus eigener Kraft zur notwendigen Transparenz nicht in der Lage sind.
    (Es sei hier beispielhaft ausdrücklich auf die Diskussion um mangelnde Transparenz in der Handelskammer Hamburg verwiesen.)

    Aus all dem folgt, dass eine Herausnahme der Kammern aus dem Geltungs- und Anwendungsbereich des neuen Transparenzgesetzes eine sachlich nicht nachvollziehbare Privilegierung darstellen, die das Ziel von mehr Transparenz in der Verwaltung, zu der selbstverständlich auch die Selbstverwaltung zählt, konterkariert.

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    21.02.2015 10:39 Franz22

    Die Kommunen müssen unbedingt auch vom Transparenzgesetz erfasst werden! Auf kommunaler Ebene gibt es genügend Potenzial für Intransparenz, Vetternwirtschaft und Korruption. Insbesondere dort findet man in der Regel eine Verflechtung des politischen und sozialen Raums vor: die Entscheidungsträger (Ratsmitglieder) gestalten besonders auf der lokalen Politikebene ganz entscheidend ihren konkreten Lebensraum mit. Das Gebot, die für das Gemein(de)wohl sinnvollste Entscheidung zu treffen und sachlichen Kriterien abzuwägen, ist doch besonders auf kommunaler Ebene von Individualinteressen der Entscheidungsträger bedroht.
    Beispiele: Schaffung von Baugebieten (denn der bislang praktisch wertlose, für wenig Geld verpachtete Acker könnte Bauland werden!) oder Investionsentscheidungen von privatem Interesse (der Karnevalsverein XY, dem Ratsmitglied Z angehört braucht größere Trainings- und Veranstaltungsräume - Sanieren wir doch die Gemeindehalle und verschulden uns!).

    Auch die Kommunalexekutiven - insbesondere die (Verbands)bürgermeister - müssen von den Bürgerinnen und Bürgern stärke kontrolliert werden können. Dies bedarf einer Gesetzesgrundlage! Vor allem vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Haushalte werden die Entscheidungen von Rat und Rathaus komplexer, bedürfen aber aufgrund der Relevanz für jetzige und künftige Generationen einer schärferen Kontrolle.

    Das Transparenzgesetz muss lückenlos und universell gelten!

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    20.02.2015 18:24 Otto Traudt

    Mir wäre es wichtig, dass alle Informationen, welche die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, frühestmöglich zur Verfügung stehen. Ich denke an den SuperGAU von Tschernobyl, wo die chemischen Untersuchungsämter zum Stillschweigen verpflichtet waren (jedenfalls in NRW, wo ich damals wohnte). Auch Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehören zu solchen Informationen.

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    20.02.2015 18:09 simpsons3

    Die Erfahrungen mit den Geheimdienstskandalen der letzten Jahre zeigt, dass hier jede Kontrolle bislang versagt hat und die Bürgerinnen und Bürger kaum wissen, was dort vor sich geht. Es ist deshalb ein wichtiges Skandal, dass auch das Landesamt für Verfassungsschutz unter die Veröffentlichungspflicht des Tranzparenzgesetzes fällt.

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    20.02.2015 17:55 Transpiri

    In Ihrem Einführungsfilm werden hauptsächlich Daten angesprochen, die die Kommunen bereit halten. Wie soll die Transparenz bezüglich solcher Daten sicher gestellt werden, wenn die Kommunen nicht transparenzpflichtig sind?

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    20.02.2015 17:54 simpsons3

    Die Beschränkung der Informationspflicht für kommunale Stellen schränkt die Wirksamkeit des Transparenzgesetzes unnötig ein. Hier sollte dringend gegenüber dem Referentenentwurf nachgebessert werden, um auch Kommunen in vollem Umfang in die Veröffentlichungspflicht aufzunehmen. Zumindest für die Verwaltungen in kreisfreien Städten und auf Landkreisebene stellt eine Transparenzpflicht keine übermäßige Last dar.

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