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Aspekt 3.3

Art der Informationen

Amtliche Informationen sind alle schriftlichen, auch elektronischen Daten und Unterlagen, die endgültigen Charakter haben. Entwürfe und Notizen zur Vorbereitung dieser Informationen gehören nicht dazu.

2 Kommentare

  • Profilbild eines Nutzers

    01.03.2015 23:44 StopSecret

    Das ist der Punkt. Doch, ja, gerade auch die Zwischenschritte zur Entscheidungsfindung sollen nochvollziehbar sein im Sinne einer rechtzeitigen Bürgerbeteiligung. Was nützt es mir beispielsweise, wenn ich umgehend z.B. den entgültigen TTIP-Vertrag einsehen kann?

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  • Profilbild eines Nutzers

    21.02.2015 16:57 Enavigo

    Ab wann hat z.B. ein Sitzungsprotokoll einer Stadtratssitzung einen endgültigen Charakter? Dann wenn es geschrieben wurde, oder dann wenn es genehmigt wird?
    Wie sieht es mit Tonaufnahmen von Stadtratssitzungen aus?

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