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Aspekt 8.1

Verständlichkeit der Information

Die Behörden sind verpflichtet, die Informationen auf der Transparenz-Plattform in geeigneter und verständlicher Weise abzufassen und auf der Transparenz-Plattform bereitzustellen.

3 Kommentare

  • Profilbild eines Nutzers

    25.02.2015 09:25 am

    Hier wird wohl eine Einrichtung (Transparenz-Plattform) zum Tragen kommen, die noch viel Luft nach oben hat (oder gar neu geschaffen). Aber die Informationen dort bereitzustellen wird nicht wirklich helfen. Bestes Beispiel sind die zentralen Portale der Länder zu Geodaten, bei denen sich kaum noch ein Bürger (und so manche Fachleute) zurecht findet.

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  • Profilbild eines Nutzers

    21.02.2015 01:56 FlorianAltherr

    Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, wenn behördliche Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Die Informationen auf der Transparenz-Plattform sollten aber stets denen entsprechen, die sowieso (wie auch bisher) in den Behörden vorliegen. Würden Informationen dagegen speziell für die Transparenz-Plattform abgefasst, redigiert o.Ä., entsprächen sie nicht mehr dem Original und würden den eigentlichen Informationszweck ggf. sogar verfälschen oder unterlaufen.

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