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Aspekt 8.2

Vollständigkeit der Information

Die Behörden sollen Informationen im Volltext als elektronische Dokumente bereitstellen. Dabei sollen die Daten so vollständig wie möglich dokumentiert werden.

1 Kommentar

  • Profilbild eines Nutzers

    21.02.2015 01:59 FlorianAltherr

    Auch Dokumente, die nach Abwägung nicht auf der Transparenzplattform bereitgestellt werden können, sollten dennoch auf der Transparenzplattform indiziert und über die Verzeichnisse und Suchfunktion gefunden werden. An der Stelle des Inhalts sollte die Begründung aufgeführt werden, wieso das jeweilige Dokument konkret nicht bereitgestellt werden konnte.

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