Die Behörden führen und veröffentlichen Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen und Verzeichnisse über verfügbare Umweltinformationen.
Auch Informationssammlungen, die nach Abwägung nicht auf der Transparenzplattform bereitgestellt werden können, sollten auf der Transparenzplattform aufgelistet und indiziert sein und über die Verzeichnisse und Suchfunktion gefunden werden können. An der Stelle des Inhalts sollte die Begründung aufgeführt werden, wieso eine Informationssammlung konkret nicht bereitgestellt werden kann.
21.02.2015 02:06 FlorianAltherr
Auch Informationssammlungen, die nach Abwägung nicht auf der Transparenzplattform bereitgestellt werden können, sollten auf der Transparenzplattform aufgelistet und indiziert sein und über die Verzeichnisse und Suchfunktion gefunden werden können. An der Stelle des Inhalts sollte die Begründung aufgeführt werden, wieso eine Informationssammlung konkret nicht bereitgestellt werden kann.