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Aspekt 10.1

Allgemeines

Neben der Bereitstellung von Informationen auf der Transparenzplattform haben Bürgerinnen und Bürger, wie bisher bereits nach dem in das Transparenzgesetz integrierten Landesinformationsfreiheitsgesetz und Landesumweltinformationsgesetz, auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Informationen zu stellen – beispielsweise, um Informationen von Landesbehörden, Städten und Gemeinden zu erhalten. Im Transparenzgesetz soll das Antragsverfahren wie folgt geregelt werden:

2 Kommentare

  • Profilbild eines Nutzers

    21.02.2015 02:09 FlorianAltherr

    Ein Antrag auf Bereitstellung von Informationen sollte generell in Schriftform, auch per E-Mail, formlos möglich sein, um die Hürden und Kosten möglichst gering zu halten.

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