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Aspekt 11.3

Evaluation

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Landtag. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist vor der Zuleitung des Berichts an den Landtag zu unterrichten; er gibt dazu eine Stellungnahme ab.

2 Kommentare

  • Profilbild eines Nutzers

    21.02.2015 02:26 FlorianAltherr

    Aufgrund des geplanten 2-jährigen Aufbaus der Transparenzplattform ist ein Auswertungszeitraum von 3 Jahren meiner Ansicht nach viel zu kurz. Tatsächliche Auswirkungen der Plattform kann man sicherlich frühestens in 5 Jahren (sprich nach 2-3 Jahren Produktivbetrieb) sinnvoll evaluieren.

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