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Aspekt 1.1

Ziel und Zweck

Eine demokratische Gesellschaft braucht mündige und gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Hierzu müssen Staat und Politik ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen: Sie müssen transparenter werden. Das Internet bietet hierfür eine Plattform. Durchsichtig und transparent heißt dabei nicht gläsern. Grenzen einer Veröffentlichungspflicht von Informationen ergeben sich (unter anderem) aus dem Schutz persönlicher Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie staatlichen (Sicherheits-) Interessen. Diese sind mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Transparenz in Einklang zu bringen.

Mit dem Transparenzgesetz werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

(1) Den Zugang zu den in den Fragen 3 und 4 beschriebenen amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

(2) Die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft zu fördern, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen zu erhöhen und damit schließlich die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe zu fördern.

(3) Das Handeln der Verwaltung an den Grundsätzen der Transparenz und Offenheit auszurichten. Im Rahmen dieses Gesetzes entfällt damit die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.

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25 Kommentare

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    20.04.2015 21:11 Achim Bartholome

    Es ist richtig, dass eine demokratische Gesellschaft über u. a. gut informierte Bürgerinnen und Bürger verfügen muss und das geplante Transparenzgesetz RLP der richtige Schritt zur Gewährleistung desselbigen ist. Es stellt sich aber die Frage, ob wir uns den Preis dafür (die Einführung und Umsetzung des Gesetzes wird das Land viele Millionen Euro kosten), vor dem Hintergrund einer sehr hohen Landesverschuldung und Einhaltung der Schuldenbremse, gerade zum jetzigen Zeitpunkt leisten sollen? Schließlich verfügen wir mit dem Landesinformationsgesetz und dem Landesumweltinformationsgesetz bereits über entsprechende rechtliche Werke, die garantieren, dass der mündige Bürger über die Information verfügen kann, die er zum politischen Willensbildung benötigt. Warten wir doch bessere Zeiten ab, denn „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“!

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    14.04.2015 09:44 BWV Rheinland-Nassau

    Grundsätzlich ist die Initiative der Landesregierung, durch die Einführung eines Transparenzgesetzes Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer zu machen, zu begrüßen. Wir geben allerdings zu bedenken, dass die Eröffnung von Zugangsmöglichkeiten zur Informationen von jedermann immer durch persönliche oder betriebliche Interessen begrenzt sein muss. Diese unverzichtbare Notwendigkeit wird im Gesetzentwurf nicht ausreichend deutlich.

    Es muss aus unserer Sicht unbedingt sichergestellt werden, dass entsprechende personenbezogene oder betriebliche Informationen, insbesondere unsere Mitglieder und damit landwirtschaftliche Betriebe betreffend, der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt speziell auch für solche Informationen, die – auch regional begrenzt – Rückschlüsse auf einzelne Betriebe oder Gruppen von Betrieben zulassen. Gerade die derzeitige Diskussion im Rahmen der Veröffentli-chung der EU-Zahlungsempfänger mahnt uns dazu, mit solchen Daten sorgsam umzugehen, damit diese nicht für fragwürdige Ziele Einzelner missbraucht werden können.

    Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit muss auch bei Anfragen der Bürger beibehalten werden. Eine Aufweichung würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung füh-ren, was zu verhindern ist.

    Im Einzelnen sind uns folgende Punkte besonders wichtig:

    In § 3 Abs. 3 sollte klargestellt werden, dass sich selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nach der derzeitigen Formulierung sicherlich unter die Formulierung fallen, nicht in jedem Falle verpflichtet sind, entsprechende Informationen in dem einzurichtenden System zu veröffentlichen. Wir denken dabei vornehmlich an die Jagdgenossenschaften, in denen das Jagd-recht als wichtiges, dem Grundeigentum folgendes Recht, verwaltet wird. Die dort erhobenen Informationen sind eher privatrechtlicher Natur, auch wenn sie im Rahmen einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisiert werden. Wir halten es einerseits wegen des oft privatrechtlich bestimmten Tätigkeitsbereiches, anderseits aber auch vor dem Hintergrund der regelmäßig lediglich ehrenamtlich bestimmten Organisationsform für zwingend, die Jagdgenossenschaften von den Transparenzpflichten des § 3 ff. freizustellen, auch wenn bei den Jagdgenossenschaften sicherlich Informationen im Sinne des § 5 Abs. 3 vorliegen.

    Im Hinblick auf die bereits angesprochenen individuellen und betrieblichen Interessen der land-wirtschaftlichen Betriebe und ihrer Betriebsleiter sollte im Zusammenhang mit der Regelung des § 5 Abs. 3 Ziffer 2 ausdrücklich klargestellt werden, dass Informationen über die Wirtschaftsweise landwirtschaftlicher Betriebe und die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nach der guten fachlichen Praxis nicht von diesen Verpflichtungen umfasst sind. Gleiches gilt auch für Kosten-Nutzen-Analysen, die gegebenenfalls im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben auch bei Verwaltungen vorliegen (beispielsweise bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung).

    Gerade im Hinblick auf die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe sind die in § 7 Ziffern 11 und 12 genannten Beträge (1.000 Euro), bei denen eine Information und Veröffentlichungspflicht im Rahmen der neuen Transparenzplattform erfolgen soll, abzulehnen. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten häufig Zahlungen der öffentlichen Hand, die weit über diesen Beträgen liegen. Wir ver-weisen in diesem Zusammenhang gerne auf die Interviews von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der sich im Zusammenhang mit der EU-Transparenzrichtlinie auch ausdrücklich gegen eine zu weit gehende Information der Öffentlichkeit ausgesprochen hat.

    Wir halten es ebenfalls für kritisch, im Rahmen des § 7 Abs. 2 Ziffer 4 Daten aus Überwachungs-tätigkeiten mit Umweltrelevanz zu veröffentlichen. Sofern sich entsprechende Kontrollen auf landwirtschaftliche Betriebe beziehen (zum Beispiel im Rahmen der CC-Kontrollen beziehungs-weise bei Kontrollen der Veterinärbehörden), so haben diese einen strengen einzelbetrieblichen Bezug und dürfen wegen der möglichen Rückschlüsse auf den Betriebsinhaber und dem damit verbundene Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Personen nicht veröffentlicht werden.

    Im Abschnitt 5 sollte eine zusätzliche Regelung aufgenommen werden, wonach Behörden oder Behördenvertreter zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichtet werden, wenn sie unbe-rechtigt Informationen veröffentlichen und dadurch Betroffenen Schäden entstehen. Eine solche Regelung würde das Bewusstsein schärfen, sehr sorgsam mit Daten Dritter umzugehen und nicht leichtfertig Informationen herauszugeben, die die Belange Privater oder von Betrieben berühren.

    Wir möchten uns abschließend den Hinweis erlauben, dass das vorgesehene Transparenzgesetz eine Vielzahl an bürokratischen Regelungen vorsieht, deren Auswirkungen auf die Praxis bisher noch nicht absehbar sind. Wir halten es daher für unerlässlich, nach einer gewissen Zeit eine Evaluation durchzuführen, um insbesondere Kosten und Nutzen des vorgelegten Gesetzes zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollten nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern auch Fragen der tatsächlichen Nutzung sowie des wirksamen Schutzes personen- und betriebsbezogener Daten in die Evaluation einbezogen werden. Wir halten es für unerlässlich, entsprechende Formulierungen bereits von vornherein in den Gesetzentwurf aufzunehmen und vorsorglich eine Art „Verfallsdatum“ im Gesetz vorzusehen. Auf diese Weise könnte sicher gestellt werden, dass – sollte der Gesetzgeber nicht erneut tätig werden – beispielsweise nach einer Frist von 5 Jahren das Gesetz keine Rechtswirkung mehr entfaltet.

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    09.04.2015 10:59 Personalrat

    Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz;
    Anhörung und Beteiligungsverfahren

    der Gesamtpersonalrat der SGD Nord nimmt zu der geplanten Einführung eines Transparenzgesetzes wie folgt Stellung:
    Das eine demokratische Gesellschaft nur mit mündigen und gut informierten Bürgern funktionieren kann ist unbestritten. Allerdings kann Demokratie nur funktionieren, wenn der Staat seine Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen auch beteiligt und nicht wie in Deutschland üblich von wesentlichen Entscheidungen ausschließt.
    Das neue Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz zielt ausschließlich darauf ab, jedem Bürger umfassenden Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen zu gewähren, auch mit dem Hintergrund eine Verbesserung der Kontrolle der Verwaltung zu erreichen.
    Mit dieser Begründung wird auf eine subtile Art und Weise, seitens des Gesetzgebers der Verwaltung unterstellt, dass sie willkürlich handelt und dass deren Arbeit eine Kontrolle und Bewertung durch den „mündigen“ Staatsbürger erfordert.
    Verwaltungen arbeiten unabhängig von der politischen Couleur der jeweiligen Regierung. Sie sind eng und mit wenig Ermessensspielraum an die gesetzlichen Grundlagen gebunden, die die gesetzgebenden Institutionen beschlossen und eingeführt haben. Eine Kontrolle der Verwaltungsarbeit kann nie über die Bürger erfolgen, die in der Regel weder Sachkompetenz noch einen Überblick über Gesamtzusammenhänge haben, sondern erfolgt seit vielen Jahren erfolgreich über verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen betroffene Bürger Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen können.
    Die Einführung des Transparenzgesetzes bedarf erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Neben der Einführung einer elektronischen Plattform (Transparenz-Plattform), die noch zu entwickeln ist, muss diese neben vielen anderen fachlichen Datenbanken ebenfalls „gefüllt“ und auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Eine automatisierte digitale Speicherung bedarf eines landeseinheitlichen Aktenplanes, der ebenfalls nicht vorhanden ist.
    Neben der Bereitstellung von Daten auf der Transparenz-Datenbank haben die Bürger einen darüberhinausgehenden Anspruch auf Zugang zu Informationen, der durch Antrag geltend zu machen ist, ohne dass dafür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.
    Angesichts der derzeitigen Personalsituation und angesichts der noch weiterhin zu erbringenden Effizienzrendite bei der Personalentwicklung, bringt das neue Gesetz für die jetzt schon in vielen Bereichen am Limit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen eine weitere, nicht abschätzbare Belastung.
    Statt Sachbearbeitung, die Bereitstellung von Informationen an Bürger, die sich häufig nur in ihrem persönlichen Rechtsempfinden verletzt fühlen. Vergleichbare Anfragen, die derzeit schon über den Bürgerbeauftragten an die Verwaltungen herangetragen werden, lassen erahnen welche Arbeit auf die Verwaltungen zukommen kann.
    Ein weiterer Aspekt sollte ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Eine permanente öffentliche Kontrolle des Verwaltungshandelns lähmt die Arbeit der Behörden zusätzlich. Bereits heute wird deren Arbeit durch Einmischung politischer Entscheidungsträger und die stark zunehmende rechtliche Anfechtung des Verwaltungshandelns durch die betroffenen Bürger erheblich erschwert und führt letztlich dazu, dass jede belastende Handlung schon im Voraus darauf ausgelegt sein muss, in einem Verwaltungsgerichtsprozess bestehen zu können.
    Angesichts leerer Kassen in Rheinland-Pfalz, die letztlich ja dazu führen, dass die öffentliche Verwaltung permanent ausgedünnt wird und dadurch die Mitarbeiter in den Verwaltungen zunehmend Überlastungen ausgesetzt werden, die die quantitative und qualitative Sachbearbeitung immer mehr in Frage stellt, ist die Einführung des Transparenz-Gesetzes nicht nachvollziehbar. Die Einführung des Gesetzes wird einen hohen zweistelligen Millionenbetrag verschlingen, der durch nichts gerechtfertigt ist.
    Aus den bisherigen Erfahrungen in einer Mittelbehörde im Umweltbereich sind Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz, das durch dieses Gesetz abgelöst werden soll, verschwindend gering, das heißt dass der Bedarf der Bürger an Umweltinformationen gar nicht gegeben ist, mit dem neuen Gesetz aber geweckt werden kann. Insbesondere können s. g. „Berufsquerulanten“ noch mehr als bisher Verwaltungen lahmlegen.
    Fazit: Das Transparenzgesetz ist ein weiteres Gesetz in einer von Rechtsvorschriften überfrachteten Gesellschaft, das niemand braucht, viel Geld kostet, personelle Ressourcen bindet und die betroffenen Bediensteten der Behörden und Institutionen zusätzlich belastet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rudolf May
    (Vorsitzender)

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    07.04.2015 14:14 Heuser

    Nach der dargestellten Kernaussage über den Zweck müssen Staat und Politik ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen transparent machen. Gleich den ersten Widerspruch hierzu findet man im § 3 Abs. 4 des Gesetzentwurfs, wonach der Landtag nur eingeschränkt auskunftspflichtig wird sofern er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Hier werden durch die Politik die grundlegenden Entscheidungen getroffenen, mithin wäre bereits hier Transparenz erforderlich, um die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einzubeziehen.

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    03.04.2015 19:12 Transparenzgaga

    Das eine demokratische Gesellschaft nur mit mündigen und gut informierten Bürgern funktionieren kann ist unbestritten. Allerdings kann Demokratie auch nur funktionieren, wenn der Staat seine Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen auch beteiligt und nicht wie in Deutschland üblich von wesentlichen Entscheidungen ausschließt und stattdessen diese von Politikern und Lobbyisten, treffen lässt. Zum Wohle der deutschen Bürger erfolgen dabei die wenigsten Entscheidungen. Im Einklang mit einer übermächtigen gleichgeschalteten Presse werden diese dann durch das politische Establishment in „politisch korrekter Form“ verkauft und vielfach gegen den Willen der Bürger umgesetzt. Hier wäre ein Transparenzgesetz sicher notwendiger, damit der einzelne Politiker gezwungen wäre seine Entscheidungen zu überdenken und an den Interessen seiner Wähler abzuklären, statt blind irgendwelchen Fraktionsvorgaben folgen bzw. sich dahinter verstecken zu müssen.
    Das neue Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz zielt ausschließlich darauf ab, jedem Bürger umfassenden Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen zu gewähren mit dem Hintergrund eine Verbesserung der Kontrolle der Verwaltung zu erreichen.
    Verwaltungen arbeiten eigentlich unabhängig von der politischen Couleur der jeweiligen Regierung. Sie sind eng und mit wenig Ermessensspielraum an die gesetzlichen Grundlagen gebunden, die Politiker in die Welt gesetzt haben. Eine Kontrolle der Verwaltungsarbeit kann nie über die Bürger erfolgen, sondern erfolgt seit vielen Jahren erfolgreich über die verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen Bürgen Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen können.
    Angesichts leerer Kassen in Rheinland-Pfalz, auf Grund derer die öffentliche Verwaltung permanent ausgedünnt wird und wodurch die Mitarbeiter in den Verwaltungen zunehmend Überlastungen ausgesetzt sind, diesen noch in erheblichem Umfang zusätzliche Arbeit aufzubürden ist schlichtweg unverschämt. Die Einführung des Gesetzes wird einen hohen zweistelligen Millionenbetrag verschlingen, der durch nichts gerechtfertigt ist. Aus meinen bisherigen Erfahrungen als Bediensteter einer Mittelbehörde im Umweltbereich sind Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz, das durch dieses Gesetz abgelöst werden soll, verschwindend gering und werden sich auch in Zukunft nicht wesentlich ändern, weil die Mehrzahl der „mündigen“ Bürger sich einen Dreck um das Handeln der Verwaltung schert, solange nicht ihr eigener Geldbeutel betroffen ist.
    Fazit: Das Transparenzgesetz ist ein weiteres Gesetz in einer von Rechtsvorschriften überfrachteten Gesellschaft, das niemand braucht, viel Geld kostet, ohnehin überlastete personelle Ressourcen bindet und von den eigentlichen Problemen in diesem Land ablenkt.

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    22.03.2015 08:48 kpradel

    Mein Eindruck nach dem Lifestream am 21.03.2015
    Sicherlich ist Ihnen mit dem Trasparenzgesetz ein revolutionärer Gedanke gekommen und diesen in die Tat umzusetzen, eröffnet für die betroffenen Verwaltungsstränge einen Weg in eine ganz neue Denkrichtung und Kultur. Es ist aber auch bemerkbar, dass Sie zunächst für jene Bereiche "vordenken", aus denen mutmaßlich der geringste Widerstand zu erwarten sein dürfte und von dem aber die Masse der Bevölkerung leider nicht wirklich betroffen ist. Der Kern der problematischen Berziehung zwischen Bürger und Verwaltung liegt aber auf der Ebene der Kommunen und genau hier endet die Reichweite des Gesetzes. Dummerweise produziert Verwaltung auf dieser Ebene aber weiterhin durch Intransparenz hohe Verdrossenheit und ausbaden muss es wieder die Politik, die sich zwar nun mit einem vorbildlich auf den Weg gebrachten Gesetz vorsichtig herantastet, aber leider wegen dessen fehlender Wirkung auf die Masse der Bürger im Kommunalbereich erneut zum Prügelknaben zu werden droht.
    Genaues Hinsehen zeigt: Politikverdrossenheit gibt es nämlich eigentlich gartnicht; die Verwaltungen sind des "Pudels Kern", und Politik ist nur die Projektionsfläche.
    Wenn also ein solches Gesetz durchgesetzt werden soll, dann bitte auch dort, wo der Bürger wirklich etwas davon hat, indem es nämlich seine Beziehung zur Kommunalen Verwaltung auf eine andere Basis stellt.. Dass die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung dies verhindern oder nur gegen hohe Kosten Auflagen möglich sind, ist dabei nur eine Schutzbehauptung um sich nicht mit den wirklich relevanten Problemen auseinandersetzen zu müssen. Verständlich zwar, aber eben nur Selbstschutz. Was hindert Sie daran, diese tolle Idee auf einer Ebene anzusiedeln, auf welcher das Selbstverwaltungsgesetz nicht als Barriere genutz werden kann?
    Merke: Das Verprügeln von Bürgern in Bürgerbüros und Amtsstuben ist ja auch durchgängig verboten - und es funktioniert!

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    12.03.2015 20:24 jetzt oder nie

    Dieses Gesetz ist ein erster Schritt auf unsere (teilweise) politikverdrossene Gesellschaft zu und m.E. auch nur der Anfang! Damit wir wieder höhere Wahlbeteiligungen erreichen und junge, interessierte Menschen heranwachsen, muss unsere Politik und Verwaltung auch endlich die Sprache der Menschen sprechen. Es ist fünf vor 12 endlich damit anzufangen! Deshalb finde den Vorstoß unserer Landesregierung wichtig und einzig richtig und hoffe, dass bald schon andere nachziehen.

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    12.03.2015 15:52 BED e.V. Fr. Donner

    Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. begrüßt nach intensiver Sichtung das Transparenzgesetz insgesamt, was auch den Beteiligungsprozess mit einschließt, denn durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen der Informationsvermittlung und Kommunikation werden die Verwaltungsbehörden mittelfristig maßgeblich entlastet und zugleich die Bürger besser und aktiver als bislang informiert und gehört; somit sind zukünftig in den Behörden Ressourcen für andere wichtige Verwaltungsakte frei und der politische Einfluss der Bürger wächst.

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    01.03.2015 21:48 StopSecret

    Oben steht geschrieben: "Durchsichtig und transparent heißt dabei nicht gläsern." Das ist bereits eine rethorische Einschränkung mittels einer unvollständig wiedergegebenen Aussage, die vollständig lautet:

    Ich will einen gläsernen Staat und keinen gläsernen Bürger.

    Das beinhaltet bereits die selbstverständliche Einschränkung für den Persönlichkeitsschutz. Also bitte nicht rumeiern. Bekennt euch offen zum gläsernen Staat.

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    28.02.2015 14:54 zubbel

    Das angestrebte Ziel ist zu begüßen. Wie immer kommt nun das "aber": Ich hatte bereits die Ehre dienstlich mit dem Informationsfreiheitsgesetz in Kontakt zu kommen: Das ist richtig aufwändig. D.h. es braucht Zeit, die herangetragene Frage zu bearbeiten und zu beantworten.
    Leider zeigt die Erfahrung, dass unser Gesetzgeber regelmäßig die geschätzten Kosten einer gesetzlichen Neuregelung zu niedrig bewertet oder gar mit "keine" annimmt. Die Praxis hat das bzw. die Probleme. Zu geringe Personalausstattung (es werden immer häufiger Aufgaben, die angeblich keinen Mehraufwand bedeuten, noch oben drauf gesattelt). Schlechte Sachausstattung (EDV-Systeme, die bereits heute am Rande der Leistungsfähigkeit arbeiten, sollen kostenneutral noch mehr leisten und verlangsamen das Tempo; bringen die Systembetreuer an den Rande des Wahnsinns).
    Daher konkret die Forderung : macht die Regelung ehrlich:
    - plant mehr Personal ein
    - nehmt mehr Geld in die Hand, um die EDV-Systeme auszubauen und
    - schult im großen Umfang die mit der Neuregelung und den Auswirkungen unmittelbar betrauten Mitarbeiter

    und entnehmt nicht die notwendigen Geld- und Sachmittel aus den bereits übergekürzten vorhandenen Etats.
    Dann kann eine Gesetz auch funktionieren und wird nich als leidige Zusatzaufgabe mitertragen. Die Motivation ist zur Zeit in den Behörden der Landesverwaltung mehr als schlecht.

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