Navigation

Anmeldebereich

Anmelden / Registrieren

Sie haben bereits Zugangsdaten?

Inhaltsbereich

Informieren

EinKLICK - EinBLICK : Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Landesregierung bringt ein Transparenzgesetz auf den Weg. „Die Landesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben dieser Legislaturperiode um“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und die demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürgerinnen und Bürger haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten gibt es. Das ist gelebte Demokratie, wie ich sie mir vorstelle. Unser Ziel heißt mehr Transparenz und Offenheit in einer modernen und effizienten Landesverwaltung.“

Bislang hatten die Bürger in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Informationen durch einen Antrag geltend zu machen. Mit dem Gesetz wird die Verwaltung darüber hinaus zur aktiven Veröffentlichung verpflichtet. „Damit gehen wir vollkommen neue Wege, um eine bürgerfreundliche und transparente Verwaltung zu etablieren“, sagt Dreyer.

Kernstück ist die Schaffung einer digitalen Transparenzplattform. Dort sollen Daten und Informationen der Verwaltung öffentlich zur Verfügung stehen. Der Zugriff ist für die nichtkommerzielle Nutzung kostenfrei. Die Daten sollen so weit wie möglich in offenen Formaten sowie maschinell zu lesen und weiterzuverarbeiten sein.

Dreyer: „Mir ist es wichtig, dass das formale Gesetzgebungsverfahren mit der Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger und betroffener Zielgruppen angereichert wird.“ So hatte jeder Rheinland-Pfälzer die Möglichkeit, Impulse und Ideen im Rahmen einer Online-Kommentierung einzubringen. Außerdem fanden Veranstaltungen vor Ort statt, beispielsweise eine Bürgerwerkstatt oder Themen-Workshops. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf sollte dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen.

Zurück zur Übersicht

 


Der Beteiligungsprozess im Überblick

Das Beteiligungsverfahren sollte den formalen Prozess ergänzen und inhaltlich anreichern, nicht ersetzen. Es handelt sich bei der Beteiligung um keine partizipative Entwicklung im Sinne des „Mitschreibens“ des Gesetzestextes. Es ging auch nicht darum, im Verfahren einstimmige oder mehrheitliche Ergebnisse zu erzielen. Es sollen vielmehr verschiedene Meinungen gehört, Konsens- und Dissensbereiche identifiziert und Lösungsansätze zu zentralen Fragestellungen erörtert werden. Durch die Beteiligung erhofft sich die Landesregierung Impulse und Anregungen und eine Erweiterung der Informationsbasis.

Neben der Online-Beteiligung, die vom 19. Februar bis zum 20. April 2015 Gelegenheit bot, den Gesetzentwurf zu kommentieren und zu bewerten, fanden folgende Veranstaltungen statt:

Aktuelle Informationen rund um die Veranstaltungen sowie die Dokumentationen finden Sie auf der Startseite unter Aktuelles / Veranstaltungen.

Der Weg zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

 

Zurück zur Übersicht

 


Fragen und Antworten

1. Was ist eine Online-Beteiligung?

Diese Online-Beteiligung war eine Form der elektronischen Konsultation, durch die Hinweise und Empfehlungen für den Entwurf des Transparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz eingeholt wurden. Es ging vor allem darum, die Vorschläge und Meinungen der Verbände und Zivilgesellschaft, der Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft und der Bürgerinnen und Bürger in den Entwicklungsprozess des Gesetzes einzubinden. Auf diese Weise konnten vielfältige Ideen und zahlreiche Überlegungen gesammelt werden durch die der Gesetzentwurf inhaltlich verbessert werden kann. Denn die Empfehlungen basieren sprichwörtlich auf der Weisheit der Vielen: Jede und jeder konnte mitmachen und die Inhalte abschnittsweise kommentieren, die Beiträge der anderen lesen und wiederum kommentieren und so miteinander ins Gespräch kommen. So entstand eine lebendige Diskussion darüber, wie ein Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz aussehen kann.

Zurück nach oben

2. Was war das Ziel dieser Online-Beteiligung?

Ziel der Online-Beteiligung war es, das Wissen, die Meinungen, Erfahrungen, Ideen und Anregungen möglichst vieler verschiedener Menschen und Interessensgruppen aus Rheinland-Pfalz in das Transparenzgesetz mit einfließen zu lassen und damit die Landesregierung in der Entwicklung des Gesetzentwurfs zu beraten.

Zurück nach oben

3. Wie funktionierte die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz?

Die zentralen Inhalte des Transparenzgesetzes wurden auf der Plattform eingestellt und konnten durch die Anmerkungen und Kommentare der Nutzerinnen und Nutzer bereichert werden. Die einzelnen Themen konnten dabei abschnittsweise kommentiert oder übergreifende Kommentare abgegeben werden.
Zu den eingegangenen Kommentaren.

Zurück nach oben

4. Wann und wie lange konnte ich mich beteiligen?

Die Online-Beteiligung lief vom 19. Februar bis zum 20. April 2015. Eine Kommentierung ist nicht mehr möglich.

Zurück nach oben

5. Was passiert mit den Ergebnissen?

Alle Anregungen und Kommentare wurden fortlaufend auf dieser Webseite veröffentlicht und fließen in die weiteren Überlegungen der Landesregierung zur Erarbeitung des Transparenzgesetzes für Rheinland-Pfalz ein. Natürlich können nicht alle Beiträge 1:1 eingearbeitet werden: Es gilt, insbesondere bei kontroversen Anregungen und Kommentaren, Lösungen zu finden, die eine möglichst breite Meinungsvielfalt wiedergeben und das Gesetz zu einer guten Basis für das gemeinsame Handeln machen.

Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf sollte dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen.

Zurück nach oben

6. Wer konnte bei der Online-Konsultation mitmachen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen, Kommunen,  Unternehmen und die Wissenschaft aus Rheinland-Pfalz! Das Transparenzgesetz lebt von den Erfahrungen und dem Wissen möglichst vieler unterschiedlicher Interessensgruppen.

Zurück nach oben

7. Gab es Regeln für das Schreiben von Beiträgen?

Ja, im Sinne einer konstruktiven Beteiligung haben wir alle  Teilnehmenden gebeten, Grundregeln zu beachten. => Zu den Verhaltensregeln

Zurück nach oben

 

Zurück zur Übersicht