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Aspekt 4.2

Transparenzpflichtige Umweltinformationen

  • Der Wortlaut von völkerrechtlichen Verträgen, das von den Organen der Europäischen Union erlassene Unionsrecht sowie Rechtsvorschriften von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt,

  • Politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,

  • Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen

  • Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken, Zulassungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen sowie

  • Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen der bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen (wie z.B. der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken) durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung und Risikobewertungen im Hinblick auf Umweltbestandteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 Entwurf Transparenzgesetz (wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden etc.).

2 Kommentare

  • Profilbild eines Nutzers

    18.04.2015 14:22 michel_001

    Sind Topographie oder Liegenschaftsinformationen auch unter Beschreibungen der Umwelt zu verstehen und damit grundsätzlich vom Transparenzgesetz betroffen ?

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  • Profilbild eines Nutzers

    02.03.2015 00:02 StopSecret

    Auch hier bitte eine Negativliste aufführen.

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