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Aspekt 9.2

Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung

  • Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen ist frei, soweit nicht Rechte Dritter dem entgegenstehen.

  • Die Behörden sollen sich Nutzungsrechte bei der Beschaffung von Informationen einräumen lassen, soweit dies für eine freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung erforderlich ist.

  • Eine Haftung der Behörden im Zusammenhang mit der Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen ist ausgeschlossen.

  • Schränkt eine Behörde die Nutzung ein, soll sie dies vor der Veröffentlichung der Informationen gegenüber der oder dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (vgl. Frage 11) anzeigen.

1 Kommentar

  • Profilbild eines Nutzers

    05.03.2015 14:02 0903

    Der Referentenentwurf sieht in § 10 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen frei ist, soweit nicht Rechte Dritter dem entgegenstehen. Das würde u. a. bedeuten, dass alle Informationen, die unter § 7 aufgeführt sind, auf der Transparenzplattform mit einer "offenen Lizenz" und damit auch kostenfrei zur Verfrügung zu stellen sind, unabhängig ob es sich um eine kommerzielle Nutzung, Weiterverwendung oder Verbreitung der Daten handelt. Allerdings sind in § 7 Informationen aufgeführt, die momentan teilweise gebührenpflichtig sind bzw. für die Gebühren- und Kostenregelungen maßgebend sind (ich denke hier insbesondere an die Geodaten). Hier besteht momentan noch ein Widerspruch. Oder sollen diese Informationen aufgrund der Generalklausel in § 2 Abs. 3 außen vorbleiben und somit der Widerspruch aufgelöst werden?

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