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Aspekt 7.1

Aufbau einer elektronischen Plattform

  • Es wird eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) aufgebaut, auf der die Verwaltung Informationen von Amts wegen bereitstellt.
  • Natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und nicht rechtsfähige Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern haben jederzeit Zugang zu den auf dieser Plattform enthaltenen Informationen und einen Anspruch darauf, dass die Informationen, für die eine aktive Veröffentlichungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, auf der Transparenz-Plattform bereitgestellt und veröffentlicht werden.
  • Auf der Transparenz-Plattform des Landes werden die in § 7 Entwurf Transparenzgesetz genannten Informationen (vgl. Frage 4) in elektronischer Form zugänglich gemacht, soweit es sich nicht um schutzwürdige Informationen handelt (vgl. Frage 5).
  • Die Landesregierung stellt die vollständige Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Transparenzgesetzes sicher.

 

7 Kommentare

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    03.03.2015 17:09 StopSecret

    "Natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und nicht rechtsfähige Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern" sollen berechtigt sein, auf das weltweit öffentlich und anonym zugängliche Internet-Portal Zugang zu erhalten???

    Wenn das Portal sowieso weltöffentlich ist, warum dann diese seltsame Aufzählung der Berechtigten? Es reicht doch zu schreiben: "jeder hat Zugang", oder "das Portal ist weltöffentlich zugänglich".

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    25.02.2015 13:08 ikon2005

    Wie schon erwähnt wurde, gibt es in vielen Bereichen der Landesverwaltung noch keine elektronische Aktenführung/Registratur.
    Für die Ausführung der Transparenzplattform ist daher über mehrere Jahre eine Übergangslösung zwingend notwendig. Die Dokumente müssen geschwärzt und eingescannt werden; für die Suchfunktion müssen Metadaten erfasst werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten und ist eine Mehrbelastung für die Verwaltung. Man sollte auch hier mal nach Hamburg schauen. Dort wurde zuerst in allen Behörden die E-Akte eingeführt. Man hat also erst die technischen Voraussetzungen geschaffen und dann das Transparenzregister eingeführt. Wurden diese Zusatzkosten eingeplant? Wenn ja, in welcher Höhe?

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    25.02.2015 09:43 am

    Hier ist weniger Technik als vielmehr eine übergreifende (Bund/Länder) Organisation gefragt. Transparenz kann nur geschaffen werden, wenn Informationen auf harmonisierten Daten aufbauen. Das Personal in den unteren Verwaltungsebenen wird aber immer knapper und die Genese valider Daten/Informationen wird immer problematischer. Eine elektronische Plattform übertüncht nur diese Probleme.

    Mit dem Portal U haben Bund und Länder versucht Umweltinformationen (ohne die notwendige Sicherstellung der Qualität der Daten voranzutreiben) den Bürgerinnen und der Wirtschaft/Wissenschaft anzudienen. Die Plattform ist kläglich gescheitert, da solch anspruchsvolle Aufgaben mehr als eine Geschäftsstelle, Technik und Öffentlichkeitsarbeit verlangen. Mehr Transparenz ist ein gutes Ziel, aber zur Erreichung des Ziels muss die Politik ganz andere Wege beschreiten.

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    21.02.2015 10:45 armin11

    Hier sollte man schon konkreter werden. Eine elektronische Plattform kann alles mögliche sein - auch eine einfache datenbankgestützte Webanwendung ohne offene Schnittstellen nach Außen. Das kann aber heutzutage nicht mehr das Ziel sein. Die Plattform sollte sich technologisch zumindest in die zukünftige Entwicklung des E-Governments integrieren lassen, bzw. vielleicht schon eine Vorstufe dafür sein. Global geht hier die Entwicklung der standardisierten Bereitstellung von Verwaltungsdaten in Richtung von Linked Open Data. Hierzu benötigt man auch standardisierte Metadaten für beliebige Dokumente und Datensätze, sowie standardisierte API's für den Zugriff auf diese. Zwei Jahre sind ein ambitionierter Zeitplan für den Aufbau eines solchen Systems. Ich würde im Gesetz nicht von einer vollständigen Funktionsfähigkeit sprechen, zumal die Funktionen nicht so genau klar sind ;-) .
    Auch hier empfiehlt sich ein Blick nach Grossbritannien: http://data.gov.uk - vielleicht kann man deren Vorgehensweise in Teilen übernehmen. Man spricht dort von einer s.g. "Nationalen Informations Infrastruktur" ( http://data.gov.uk/consultation/national-information-infrastructure-prototype-document ). Die Software die dort verwendet wird ist in weiten Teilen Freie Open Source Software und kann von jedermann lizenzkostenfrei genutzt werden ( https://github.com/datagovuk ). Vielleicht bietet es sich ja an sich einfach an diese Entwicklung ranzuhängen und nichts Neues erfinden zu wollen. Europa wird auch in diesem Bereich zusammenwachsen und Steuermittel lassen sich dabei sicher sparen ;-) .

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    20.02.2015 18:02 Transpiri

    1. Verfügt die Verwaltung überhaupt über die Möglichkeit, die Plattform zu befüllen? Die elektronische Aktenführung in allen Bereichen wäre nach meiner Kenntnis dafür erforderlich. Ich sehe nicht, wie das innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden könnte.
    2. Wie hoch sind die Kosten für das Ganze?

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