Navigation

Anmeldebereich

Anmelden / Registrieren

Sie haben bereits Zugangsdaten?

Inhaltsbereich

  • Brotkrumennavigation
  • Startseite
  • Ergebnisse der Online-Kommentierung

Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 5

Welche Informationen sollen nicht auf der Transparenz-Plattform veröffentlicht werden und einem Antrag auf Informationszugang nicht zugänglich sein?

Aspekt 5.1

Schützenswerte Informationen

Nicht zu veröffentlichende, schützenswerte Informationen, soweit und solange

  • das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit hätte,

  • die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-,...

Aspekt 5.2

Weitere nicht zu veröffentlichende Informationen

  • Informationen über steuerrechtliche Verfahren nach der Abgabenordnung.

  • Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird seitens des Landesrechnungshofs Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten und zu denen der geprüften Stellen nicht gewährt. Dies gilt entsprechend auch für die/den Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.

  • Pläne, deren Aufstel...