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Aspekt 10.1
Neben der Bereitstellung von Informationen auf der Transparenzplattform haben Bürgerinnen und Bürger, wie bisher bereits nach dem in das Transparenzgesetz integrierten Landesinformationsfreiheitsgesetz und Landesumweltinformationsgesetz, auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Informationen zu stellen – beispielsweise, um Informationen von Landesbehörden, Städten und Gemeinden zu erhalten. Im Transparenzgesetz soll das Antragsverfahren wie folgt gere...
Aspekt 10.2
Der dritte Abschnitt (des Transparenzgesetzes) regelt entsprechend den bisherigen Regelungen im Landesinformationsfreiheitsgesetz und Landesumweltinformationsgesetz den Informationszugang auf Antrag, für den ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nicht dargelegt werden muss.
Aspekt 10.3
Aspekt 10.4
Aspekt 10.5
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Ein Antrag auf Bereitstellung von Informationen...
vor 627 Tagen