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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 7

Die elektronische Transparenz-Plattform: Wo und wie sollen Informationen zur Verfügung gestellt werden?

Aspekt 7.1

Aufbau einer elektronischen Plattform

  • Es wird eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) aufgebaut, auf der die Verwaltung Informationen von Amts wegen bereitstellt.
  • Natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und nicht rechtsfähige Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern haben jederzeit Zugang zu den auf dieser Plattform enthaltenen Informationen und einen Anspruch darauf, dass die Informationen, für die eine aktive Veröffentlichungspflicht gesetzl...

Aspekt 7.2

Bündelung vorhandener Informationsangebote

Bereits vorhandene Informationsangebote können in die Transparenz-Plattform integriert werden.

Aspekt 7.3

Such- und Rückmeldefunktion

Die Transparenz-Plattform enthält eine Suchfunktion sowie eine Rückmeldefunktion.

Aspekt 7.4

Ihre weiteren Empfehlungen

Wo und wie sollen Informationen zur Verfügung gestellt werden?