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Übersicht der Kommentare zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

Vom 19. Februar bis 20. April 2015 lief die Online-Beteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Hier sehen Sie alle eingegangenen Kommentare und Hinweise.
Über das Transparenzgesetz Was passiert mit den Ergebnissen?
Frage 8

In welcher Form sollen die Daten auf der Transparenz-Plattform zur Verfügung gestellt werden?

Aspekt 8.1

Verständlichkeit der Information

Die Behörden sind verpflichtet, die Informationen auf der Transparenz-Plattform in geeigneter und verständlicher Weise abzufassen und auf der Transparenz-Plattform bereitzustellen.

Aspekt 8.2

Vollständigkeit der Information

Die Behörden sollen Informationen im Volltext als elektronische Dokumente bereitstellen. Dabei sollen die Daten so vollständig wie möglich dokumentiert werden.

Aspekt 8.3

Nutzerfreundliche und vervielfachbare Aufbereitung

  • Alle Dokumente sollen leicht auffindbar, maschinell lesbar und druckbar sein.

  • Die Informationen sollen in einem Format bereitgestellt werden, das eine teilweise oder vollständige Wiederverwendung und automatisierte Weiterverarbeitung ermöglicht. Das Datenformat soll frei zugänglich sein und anerkannten Standards entsprechen.

Aspekt 8.4

Barrierefreiheit

Der Zugang zu Informationen soll soweit möglich barrierefrei erfolgen.

Aspekt 8.5

Verzeichnisse

Die Behörden führen und veröffentlichen Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen und Verzeichnisse über verfügbare Umweltinformationen.